Wichtige Hinweise
Für einen reibungslosen Ablauf der Flughafenführung und zur Wahrung der Sicherheitsvorschriften auf dem Flughafengelände, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:
- Die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Flughafenrundfahrt ist nur bei pünktlichem Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt, dem zentralen Informationsschalter auf der Abflugebene am B2B-Café, gewährleistet. Bitte melden Sie sich daher spätestens 10 Minuten vor dem Termin am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten kann die Durchführung der Flughafenrundfahrt seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH nicht garantiert werden. Die Abfahrtzeiten können jederzeit betrieblichen Belangen angepasst werden.
- Die Teilnahme an einer Flughafenrundfahrt beinhaltet, dass die Teilnehmer während der Rundfahrt über eine zweistufige Treppe in die Flughafenbusse ein- und aussteigen sowie kurze Wege zurücklegen. Bei Gästen mit eingeschränkter Mobilität wird eine entsprechende Begleitung empfohlen, da die Mitarbeiter des Besucherdienstes der Flughafen Düsseldorf GmbH keine entsprechende Betreuung gewährleisten können.
- Die für Rundfahrten eingesetzten Flughafenbusse bieten die Möglichkeit, maximal bis zu vier klappbare Rollstühle mitzuführen. Das Mitführen elektrischer Rollstühle ist leider nicht möglich.
- Das Mitführen von Tieren während einer Flughafenrundfahrt ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme ist die erforderliche Begleitung durch Blindenhunde.
- Die Teilnahme an einer Flughafenrundfahrt ist für Erwachsene über 16 Jahren nur mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) möglich. Kinder unter 16 Jahren benötigen keine Ausweisdokumente. Personen, die keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, können an der Rundfahrt nicht teilnehmen.
- Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden: Messer jeder Art, Scheren, Nagelfeilen oder sonstige spitze Gegenstände, Reizgaskörper wie etwa Tränengas oder Pfefferspray, Werkzeuge, Attrappen von Waffen - hierzu zählen zum Beispiel auch Wasser- oder Spielzeugpistolen.
- Für einen reibungslosen Ablauf ist den Anweisungen des Personals der Flughafen Düsseldorf GmbH sowie den Hinweisen auf die Sicherheitsvorschriften auf dem Flughafengelände unbedingt Folge zu leisten. Die Nichtbefolgung kann zum Ausschluss von der Flughafenrundfahrt führen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweis
Bitte lesen Sie zunächst unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an einer Flughafenrundfahrt am Flughafen Düsseldorf International und den Datenschutzhinweis. Mit der Buchung einer Flughafenrundfahrt erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem darin enthaltenen Datenschutzhinweis einverstanden.
Rechnungstellung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zwei Wochen nach dem Besichtigungstermin. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Erhalt der Rechnung zu zahlen.